Centre d'Information sur les Institutions Européennes

Centre d'Information sur les Institutions Européennes (CIIE)

1945 – Vom Krieg zum Frieden

Der Zweite Weltkrieg ist gerade vorbei und Europa liegt in Trümmern. Der Neuaufbau beginnt und gleichzeitig mit ihm stellt sich die Frage: Wie kann man einen solchen Krieg in Zukunft vermeiden und wie einen dauerhaften Frieden zwischen den Feinden von gestern schaffen?

Die bis dato eher feindlichen Verhältnisse der europäischen Staaten untereinander gehen zu diesem Zeitpunkt hauptsächlich von der Beziehung zwischen Frankreich und Deutschland aus. Seit vielen Jahrzehnten besteht zwischen den beiden Ländern eine Feindschaft, welche einerseits das Ergebnis, als auch der Grund für mehrere Kriege war. Die Hauptaufgabe der europäischen Integration besteht also zu Beginn darin, ein dauerhaft friedliches Verhältnis zwischen diesen beiden Ländern herzustellen, um sich anschließend mit den anderen Staaten Europas zu einer Gemeinschaft zusammenschließen zu können.

1950 – Die Schuman-Erklärung

Am 9. Mai 1950 erklärt der französische Außenminister Robert Schuman:

„Europa lässt sich nicht mit einem Schlag herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung: Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen.“

Gemeinsam mit Jean Monnet arbeitet er den sogenannten Schuman-Plan aus, der vorsieht, dass die Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und Deutschlands zusammengelegt wird. Auf diese Weise soll ein weiterer Krieg zwischen den Erzrivalen nach dem Wortlaut der Schuman-Erklärung „nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich“ gemacht werden.

1951 – Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

Am 18. April 1951 wird durch die Unterzeichnung des Pariser Vertrags die erste Europäische Gemeinschaft gegründet: die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Ziel dieser Gemeinschaft ist es, die gesamte deutsch-französische Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen, supranationales Aufsichtsbehörde („Hohe Behörde“ genannt) zu unterstellen. Diese Gemeinschaft, die auch anderen europäischen Ländern offen stehen soll, garantiert den freien Verkehr von Kohle und Stahl innerhalb der Mitgliedstaaten. Der Gründungsvertrag wird von insgesamt sechs Ländern unterzeichnet: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. Das Vereinigte Königreich lehnt den supranationalen Charakter dieser neuen Europäischen Gemeinschaft ab und tritt ihr vorerst nicht bei.

Der Schuman-Plan stellt eine wichtige Etappe im Aufbau Europas dar, da er den Beginn der deutsch-französischen Annäherung kennzeichnet – eine Voraussetzung für das gegenseitige Vertrauen, das die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene erfordert. Durch eine solche wirtschaftliche Verbundenheit und Solidarität ist der erste Schritt in Richtung europäischer Frieden getan.

 

1957 – Gründung der Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)

Der Pariser Vertrag ruft eine Gemeinschaft ins Leben, die sich bei ihrer Arbeit auf zwei entscheidende Bereiche der Industrie spezialisiert und darauf begrenzt ist: Kohle und Stahl. Um die europäische Integration jedoch weiter voranzutreiben, beschließen die sechs Mitgliedstaaten schnellstmöglich weitere wirtschaftliche Bereiche mit in die Gemeinschaft aufzunehmen.

Am 25. März 1957 unterzeichnen die gleichen sechs Länder die Verträge von Rom und gründen damit die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Die Idee der EWG ist die Schaffung eines großen gemeinsamen Marktes auf europäischer Ebene, in dem der freie Personen- und Warenverkehr durch die Gründung einer Zollunion und eines stufenweisen Abbaus der Zölle innerhalb der Mitgliedsländer ermöglicht werden soll. Darüber hinaus strebt die EWG gemeinsame Politiken für alle Mitgliedstaaten, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft, an. Die Aufgabe der Europäischen Atomgemeinschaft ist die gemeinsame Forschung sowie die friedliche Nutzung der Atomenergie in Europa.

Anfang 1958 werden neue europäische Institutionen gegründet. Es entstehen die Europäische Kommission, der Ministerrat, die Parlamentarische Versammlung (später „Europäisches Parlament“ genannt), sowie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (später Gerichtshof der Europäischen Union).

1968 – Abschaffung der Binnenzölle

Am 1. Juli 1968 tritt die Zollunion in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Zollabgaben zwischen den Mitgliedstaaten vollständig abgeschafft. Auf Güter aus Drittländern werden nun EWG-weit einheitliche Zölle erhoben. Der Grundstein für den weltweit größten Handelsraum ist gelegt. Die Auswirkungen sind beeindruckend: Zwischen 1957 und 1970 versechsfacht sich der innergemeinschaftliche Handel. Der Handel der EWG mit dem Rest der Welt verdreifacht sich. Die Verbraucher profitieren direkt von dieser Entwicklung, da sie aus einem immer vielfältigeren Angebot von importierten Waren wählen können. Die Europäische Dimension wird zur Realität.

1973 – Norderweiterung

Am 1. Januar 1973 findet die erste Erweiterung der EWG durch den Beitritt des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks statt. Die Anzahl der Mitgliedsländer steigt von sechs auf neun. Die Norweger lehnen den Beitritt im Rahmen eines Referendums ab.

1979 – Erste Direktwahl des Europäischen Parlaments

Im Juni 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zum ersten Mal direkt gewählt. Vorher wurden sie von den nationalen Parlamenten entsandt. Die Mitglieder des Parlaments gehören bereits seit einiger Zeit länderübergreifenden Fraktionen (Sozialisten, Konservative, Liberale, Grüne usw.) und nicht mehr nationalen Delegationen an.

1981 – Beitritt Griechenlands

Griechenland schließt sich am 1. Januar 1981 der Europäischen Gemeinschaft an. Seit dem Sturz der Militärdiktatur und der Wiederherstellung der Demokratie 1974 erfüllt es die Beitrittskriterien.

1986 – Süderweiterung & Einheitliche Europäische Akte

Im Januar 1986 finden auch Spanien und Portugal den Weg in die Europäische Gemeinschaft. Man spricht von nun an vom „Europa der Zwölf“.

In der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA), der erste umfassende Änderungsvertrag der Römischen Verträge, vom 17. Februar 1986 wird die Fertigstellung des Gemeinsamen Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 festgelegt. In diesem Vertrag verpflichten sich die zwölf Mitgliedstaaten der Gemeinschaft bis spätestens zu diesem Datum ein Europa ohne innere Grenzen zu schaffen. Die Schaffung eines Binnenmarktes soll nicht durch gesetzmäßige oder steuerliche Beschränkungen verzögert werden. Außerdem wird versucht, unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften anzugleichen. Nach der Unterzeichnung und Ratifizierung tritt die EEA am 1. Juli 1987 in Kraft. Etwa 300 Maßnahmen müssen ergriffen werden, um den freien Personen- und Kapitalverkehr gewährleisten zu können: Physische, technische und steuerliche Schranken müssen dafür überwunden werden.


1989 – Eine Neue Ordnung

Der Fall der Berliner Mauer.


1992 – Vertrag von Maastricht

Mit dem Vertrag von Maastricht, der am 7. Februar 1992 unterzeichnet wird und 1993 in Kraft tritt, erhält die Europäische Gemeinschaft eine neue Dimension. Von nun an heißt die EG offiziell „Europäische Union“. Das „Haus Europas“ beruht von nun an auf drei Säulen:

  • Die Europäische Gemeinschaft (EG): Sie schließt die Europäische Gemeinschaft (EG), die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) und die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) ein. Es handelt sich um Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten ihre Souveränität zugunsten der europäischen Institutionen abgegeben haben;
  • Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP): Sie sieht die Verfahren für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in Sachen Außenpolitik vor. In diesem Bereich behalten die Staaten ihre vollständige Souveränität;
  • Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (ZJI): Hierbei geht es um eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit in Sachen Einwanderung, Asylrecht, Kampf gegen die organisierte Kriminalität etc. In diesen Bereichen behalten die Staaten ebenfalls ihre volle Souveränität.


1993 – Festlegung der Kopenhagener Kriterien

Jahr 1993 ist entscheidend für den Erweiterungsprozess der Europäischen Union. Im Juni diesen Jahren werden auf dem Gipfeltreffen des Europäischen Rats in der dänischen Hauptstadt die Kopenhagener Kriterien festgelegt. Sie sind die Richtschnur für den Beitritt in die EU. Jedes beitrittswillige Land muss diese Beitrittskriterien erfüllen. Im Wesentlichen konzentriert man sich dabei auf die Ost- und Mitteleuropäischen Länder (MOEL), die seit dem Berliner Mauerfall im Jahre 1989 versuchen, sich der Europäischen Gemeinschaft anzuschließen.
Diese Beitrittskriterien betreffen die drei Bereiche Politik, Wirtschaft sowie die Anerkennung des gemeinschaftlichen Besitzstandes der EU:

  • Das politische Kriterium: Dieses Kriterium sieht vor, dass das Land über institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung verfügt. Außerdem muss es die Menschenrechte achten, sowie den Schutz von Minderheiten gewährleisten.
  • Das wirtschaftliche Kriterium: Das Beitrittsland muss eine funktionierende Marktwirtschaft vorweisen und wirtschaftlich in der Lage sein, dem Konkurrenzdruck und den Marktkräften innerhalb des europäischen Binnenmarktes standzuhalten.
  • Das Acquis-Kriterium: Das Beitrittsland muss fähig sein, die Rechte und Pflichten der Europäischen Union zu erfüllen, sowie das EU-Rechtsgefüge zu übernehmen, das im Laufe des europäischen Aufbauwerks übernommen wurde. Genauer gesagt handelt es sich um die Römischen Verträge (die Gründungsverträge der EWG), die durch die Einheitliche Europäische Akte und die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza verändert und ergänzt wurden, sowie alle Verordnungen und Richtlinien, die durch den Rat der Europäischen Union angenommen wurden und alle Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Union.

Bei den Beitrittsverhandlungen geht es also nicht länger darum, ob ein Beitrittskandidat die Bedingungen erfüllen kann, sondern wann und wie schnell die Regelungen akzeptiert bzw. implementiert werden können und die Erweiterung der Europäischen Union stattfinden kann. In der Folge des EU-Gipfels in Kopenhagen reichten viele Länder Osteuropas ihre Kandidatur für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union ein. Der Beitritt einiger Kandidaten erfolgt elf Jahre später am 1. Mai 2004.

1995 – Erweiterung der EU & das In-Kraft-Treten des Schengener-Abkommens

Die 1993 begonnenen Beitrittsverhandlungen mit Österreich, Finnland und Schweden münden am 1. Januar 1995 in eine Erweiterung der EU um diese drei Länder. Ab diesem Zeitpunkt spricht man vom „Europa der 15“.

Das 1985 unterzeichnete Schengener Übereinkommen tritt in Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und Spanien in Kraft. Dabei handelt es sich um:

  • die Möglichkeit des freier Personenverkehrs ohne Grenzkontrollen
  • die Vereinheitlichung der Vorschriften für Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt von Ausländern im ,,Schengen-Raum” (einheitliches Schengenvisum)
  • Regeln für die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für Asylanträge
  • Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Drogenhandel, polizeiliche Zusammenarbeit
  • Zusammenarbeit der Schengenstaaten im Justizwesen

1997 – Vertrag von Amsterdam

Auf den Vertrag von Maastricht folgt der Vertrag von Amsterdam, der am 2. Oktober 1997 unterzeichnet wird. Dieser neue Vertrag soll die zwischenstaatliche Zusammenarbeit der Regierungen der Mitgliedsländer der Europäischen Union perfektionieren. Darüber hinaus führt er die neuen Aufgabenbereiche Polizei, Justiz und Beschäftigung im Rahmen der Europäischen Union ein. Ebenso wird die Sozialpolitik mit in den Vertrag eingeschlossen. Von nun sind alle Mitgliedstaaten angehalten, die gemeinschaftlichen Bestimmungen in diesen Bereichen zu beachten.

Die Regierungen der unterzeichnenden Länder wollen im Kampf gegen den Terrorismus, das organisierte Verbrechen, die Pädophilie, den Drogen- und Waffenhandel, Betrug und Korruption enger zusammenarbeiten. Irland, dem Vereinigten Königreich (beide haben bis heute die Konvention nicht unterschrieben) sowie Dänemark werden jedoch Sonderkonditionen eingeräumt. Auch gelten Sonderbedingungen für die Mitgliedstaaten, die die Voraussetzungen für die Anwendung des Schengen-Besitzstands noch nicht erfüllen (z.B. Bulgarien und Rumänien).

Im Vertrag von Amsterdam ist ebenfalls zum ersten Mal von „verstärkter Kooperation“ die Rede. Es handelt sich um ein Konzept, das einer begrenzten Anzahl von Mitgliedstaaten erlaubt, fähig und bestrebt die zukünftige Entwicklung der Europäischen Integration und Erweiterung zu verfolgen.

Der Vertrag von Amsterdam tritt zum 1. Mai 1999 in Kraft. Er sieht jedoch schon vor, dass „spätestens ein Jahr vor dem Zeitpunkt, zu dem die Zahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Union 20 überschreiten wird, … eine Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten einberufen [wird], um die Bestimmungen der Verträge betreffend die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Organe umfassend zu überprüfen.”

2001 – Vertrag von Nizza

Diese Regierungskonferenz beginnt am 14. Februar 2000 und endet in Nizza im Dezember des gleichen Jahres. Die Staats- und Regierungschefs einigen sich während des EU-Gipfels in Nizza vom 7. bis 11. Dezember 2000 auf einen neuen Vertrag, den Vertrag von Nizza. Er wird am 26. Februar 2001 von den 15 Mitgliedstaaten unterzeichnet und sieht eine institutionelle Reform der EU vor, um die Erweiterung auf 25 Staaten zu ermöglichen. Der Vertrag von Nizza tritt am 1. Februar 2003 in Kraft.


2002 – Euro-Einführung

Ab dem 1. Januar 2002 steht der Euro in 12 der damals 15 EU-Mitgliedstaaten (in allen außer Dänemark, Schweden und Großbritannien) als offizielles Zahlungsmittel zur Verfügung. Die Vorbereitungen für die Einführung einer einheitlichen Währung in Europa begannen schon 1993 mit dem Vertrag von Maastricht.




2004 – Historische Erweiterung der EU

Möglich geworden durch den Vertrag von Nizza kommt es am 1. Mai 2004 nach einer langen Verhandlungsphase zwischen der EU und jedem Beitrittskandidaten zum Beitritt von 10 neuen Staaten: Zypern, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei und Slowenien. Das „Europa der 25“ ist entstanden.


2004 – Vertrag über eine Verfassung für Europa & Reflexionsphase

Für eine Union von 25 Mitgliedstaaten flankiert von neuen Beitrittskandidaten erweist sich der Vertrag von Nizza allerdings als unzureichend. Eine Erklärung über die Zukunft Europas, die diesem Vertrag beigefügt ist, sieht eine große Debatte über die Zukunft der Europäischen Union vor. Die Eröffnungssitzung dieser Europäischen Konvention, die sich mit dieser Frage auseinander setzen soll, beginnt am 28. Februar 2002.

Nach 16 Monaten Arbeit einigt man sich auf einen einheitlichen Text: den Entwurf für einen Verfassungsvertrag. Am 4. Oktober 2003 trifft sich die Regierungskonferenz und im Juni 2004 kommen die Staats- und Regierungschefs einstimmig zu einem Abkommen, dem „Vertrag über eine Verfassung für Europa“. Dieser Entwurf enthält ein Maßnahmenpaket für eine transparentere, effizientere und bürgernahe Europäische Union. Es handelt sich um Maßnahmen wie die Einteilung der Zuständigkeiten der EU, die Vereinfachung der Rechtsprechung (juristische Instrumente), eine neue Definition der qualifizierten Mehrheit im Rat der EU aber auch einen ständigen Präsidenten des Europäischen Rates sowie einen Außenminister für die EU, eine verkleinerte Europäische Kommission sowie die Einführung eines europaweiten Bürgerbegehrens etc.

Dieser Text wird von den 25 Mitgliedstaaten am 29. Oktober 2004 unterzeichnet. Für das In-Kraft-Treten ist der 1. November 2006, nach der Ratifizierung durch jeden EU-Mitgliedsstaat, eingeplant. Als nationale Verfahren für die Ratifizierung sind eine Volksabstimmung oder eine parlamentarische Abstimmung vorgesehen. Aber es kommt anders als geplant: Aufgrund des Misserfolg der Volksabstimmung in Frankreich und den Niederlanden in 2005 verlangsamt sich das Verfahren der Ratifizierung des Verfassungsvertragsentwurfs. Die Europäische Union gelangt in eine Phase der Reflexion über ihre bisherige Vorgehensweise, die Vertragsinhalte sowie über ihre Zukunft.
Zwei Jahre lang wird versucht eine Lösung für die internen Probleme und die unterschiedlichen Positionen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zu finden, die teilweise sehr weit voneinander abweichen.

2007 – Erweiterung der EU & Vertrag von Lissabon

Am 1. Januar 2007 werden Bulgarien und Rumänien in die Europäische Union aufgenommen. Die EU setzt sich daraufhin aus 27 Mitgliedstaaten und fast einer halben Milliarde Menschen zusammen.
Am 21. und 22. Juni 2007 beendet der Europäische Rat letztendlich das verfassungsmäßige Verfahren, in dem er die Grundzüge eines Reformvertrags beschließt. Statt einer europäischen Verfassung soll es somit „nur“ Änderungen an den vertraglichen Grundlagen der EU geben, d.h. Änderungen an den schon existierenden Grundlagenverträgen.
Im Oktober 2007 gelingt es den Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten sich über den exakten Inhalt des Reformvertrages zu einigen und der modifizierte Vertrag wird am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet. Ein Teil der Neuerungen des Vertrags von Lissabon entsprechen inhaltlich dem im 2005 gescheiterten Verfassungsvertrag, in einigen Punkten weicht der Vertrag von Lissabon jedoch inhaltlich vom ursprünglichen Entwurf ab. Folgende Punkte sind nicht mehr Teil des Vertrags: der Verweis auf die Symbole der EU, der Hinweis auf den freien Wettbewerb oder die Integration der Charta der Grundrechte in den Vertragstext.

Durch den Vertrag von Lissabon beschlossene sichtbare Veränderungen nach außen sind die neu geschaffenen Stellen des EU-Ratspräsidenten, der für zweieinhalb Jahre den Vorsitz im Europäischen Rat übernimmt, und des Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik, der zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission ist. Außerdem macht der Vertrag die „Europäische Bürgerinitiative“ möglich. 1 Million EU-Bürgerinnen und -Bürger aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten der EU (derzeit 7) können nun die Europäische Kommission auffordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen und damit ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen. Auch wird mit dem Vertrag von Lissabon ein freiwilliger Austritt aus der Union möglich.

2013 – Beitritt Kroatiens

Am Rande der Diskussion über die Vertragsreformen, finden in der Europäischen Union weitere Erweiterungen statt. Im Rahmen einer Volksbefragung am 22. Januar 2012 stimmten die Bürger Kroatiens mit ca. 67% der Stimmen für den EU-Beitritt. So begrüßt die EU Kroatien am 1. Juli 2013 als 28. Mitgliedstaat.

Beitrittskandidaten & -verhandlungen

Es gibt derzeit acht offizielle EU-Beitrittskandidaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei und Ukraine. Zwei weitere Länder (Georgien und Kosovo) zählen zu den potentiellen EU-Kandidaten.

So wie auch die Mitgliedsländer, die der EU 2004, 2007 und 2013 beitraten, müssen die jetzigen Beitrittskandidaten die Kopenhagener Kriterien erfüllen, um Mitglieder der Europäischen Union werden zu können. Mit jedem Land werden einzeln Verhandlungen geführt, die es erlauben, besondere Beitrittsbedingungen für jeden Beitrittskandidaten zu vereinbaren. Die Akten des Beitritts müssen durch die Mitgliedstaaten der EU sowie von jedem Beitrittskandidat ratifiziert werden.

2020 – Brexit

Das Vereinigte Königreich ist am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgestiegen. Eine knappe Mehrheit (51,9 Prozent) der Briten hatte am 23. Juni 2016 bei einer Volksabstimmung für einen Austritt aus der EU gestimmt. Die Austrittsverhandlungen wurden Ende März 2017 formal eingeleitet und sollten eigentlich nach zwei Jahren abgeschlossen sein und zwar am 29. März 2019. Aufgrund politischer Turbulenzen sind sie jedoch mehrmals verschoben worden. Am 24. Dezember 2020 einigten sich die EU und das Vereinigte Königreich letztendlich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen, in dem ihre künftigen Beziehungen neu geregelt werden. Das Abkommen beschränkt sich nicht nur auf den Handel mit Waren und Dienstleistungen sondern umfasst viele andere Bereiche wie z.B.  Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Luft- und Straßenverkehr, Energie, Fischerei, Datenschutz usw. Das Abkommen ist am 1. Mai 2021 förmlich in Kraft getreten. Das Vereinigte Königreich ist nun kein Mitgliedstaat der EU mehr und gilt de facto als Drittstaat

2023 – Erweiterung der Eurozone


Der Europäischen Währungsunion gehören nach dem Beitritt Kroatiens 2023 nunmehr 20 EU-Staaten an.
 
(Zuletzt aktualisiert am 29. Juni 2023) 
 
 
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